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Gemäss Art. 25 Abs. 1 der Vereinbarung LMV vom 29. November 2022 wird die wöchentliche Arbeitszeit durch den Betrieb in einem Arbeitszeitkalender bis spätestens Ende April für das folgende Abrechnungsjahr (1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres) festgelegt. 

Folgend finden Sie die angepassten Vorlagen. Der betriebliche Arbeitszeitkalender ist der PBK bis Mitte Mai 2023 zuzustellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 031 / 350 51 84 zur Verfügung.

Newsflash

Elektronische Publikation des LMV 2023 – 2025

Ende des Jahres 2022 haben sich die Vertragsparteien des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) auf einen neuen LMV 2023 – 2025 geeinigt.

Mit Datum vom 6. April 2023 hat der Bundesrat die Wiederinkraftsetzung und Änderung der Allgemeinverbindlicher-klärung (AVE) des LMV 2023 – 2025 beschlossen.

Die AVE wurde auf den 1. Mai 2023 erteilt und gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Gerne informieren wir Sie, dass der LMV 2023 – 2025 in allen drei Landessprachen zum Download verfügbar ist.