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Gemäss Art. 25 Abs. 1 der Vereinbarung LMV vom 29. November 2022 wird die wöchentliche Arbeitszeit durch den Betrieb in einem Arbeitszeitkalender bis spätestens Ende April für das folgende Abrechnungsjahr (1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres) festgelegt. 

Folgend finden Sie die angepassten Vorlagen. Der betriebliche Arbeitszeitkalender ist der PBK bis Mitte Mai 2024 zuzustellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 031 / 350 51 84 zur Verfügung.

Newsflash

Liste von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer des SECO

Das SECO führt eine Liste der Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer, die gegen Bestimmungen des Entsendegesetzes verstossen haben. Diese Liste ist öffentlich. In der im Internet publizierten Liste erscheinen diejenigen Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer, gegen die eine Dienstleistungssperre in Rechtskraft erwachsen ist. Diese Liste finden Sie unter folgendem Link:

Liste von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer des SECO