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Newsflash

Arbeitszeitkalender 2023/2024

Gemäss Art. 25 Abs. 1 der Vereinbarung LMV vom 29. November 2022 wird die wöchentliche Arbeitszeit durch den Betrieb in einem Arbeitszeitkalender bis spätestens Ende April für das folgende Abrechnungsjahr (1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres) festgelegt. 

Folgend finden Sie die angepassten Vorlagen. Der betriebliche Arbeitszeitkalender ist der PBK bis Mitte Mai 2023 zuzustellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 031 / 350 51 84 zur Verfügung.