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Der Paritätischen Berufskommission für das Bauhauptgewerbe Bern (PBKBE) obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • die arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Landesmantelvertrags (LMV) für das schweizerische Bauhauptgewerbe, inklusive deren Anhänge und Zusatzvereinbarungen, durchzusetzen. Dies tut sie vorwiegend mittels Baustellen-, Lohnbuch- und Unterstellungskontrollen sowohl bei Schweizer- wie auch bei ausländischen Firmen
  • Kontrolle von Scheinselbständigkeit
  • Bereitstellung des sektionalen und Prüfung der betrieblichen Arbeitszeitkalender
  • Vermittlung zwischen Betrieb und Arbeitnehmenden bei Meinungsverschiedenheiten, beispielsweise betreffend Arbeitssicherheit oder Lohnklasseneinteilung, und damit die Genehmigung der Gesuche nach Art. 45 LMV (Lohnregelung in Sonderfällen)
  • Ausstellen von Bestätigungen über die Einhaltung des aktuell gültigen LMV
  • Kontrolle der Meldepflicht für Samstagarbeit

Beratung, und Hilfe bei Rechtsfragen

Es ist natürlich auch die Aufgabe der PBKBE, Sie in ihrem Bestreben den Landesmantelvertrag in Ihrem Unternehmen korrekt umzusetzen, zu unterstützen und zu beraten. Zögern Sie deshalb nicht, uns bei Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit dem LMV zu kontaktieren.