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Die Hauptaufgabe der PBKBE ist die Durchsetzung des LMV. Um die Einhaltung dieses Gesamtarbeitsvertrages durch in- und ausländische Betriebe sicher zu stellen, führt die PBKBE regelmässig Kontrollen in den Betrieben und auf Baustellen durch. Sie prüft in erster Linie, ob die Regeln des LMV hinsichtlich Mindestlöhnen, Ferienansprüchen, Gleitzeitregelungen, Mehr- und Überzeit- und Zuschlagsentschädigungen, Jahresarbeitszeit und Spesenentschädigungen eingehalten werden. Nebst den Lohnbuchkontrollen die auf Einzelanzeigen erfolgen, ist die PBKBE bestrebt systematische Kontrollen durchzuführen. Lohnbuchkontrollen und Unterstellungskontrollen bei Schweizer Bauunternehmungen werden mittels externer und unabhängiger Kontrolleure durchgeführt. Dies gewährleistet eine Gleichbehandlung aller dem LMV unterstellten Firmen.

Dank der wertvollen und wichtigen Zusammenarbeit mit unseren Kontrollorganen und weiteren kompetenten Spezialisten in juristischen Fragen, professionalisiert sich der Vollzug des LMV im Vollzugsgebiet der PBKBE kontinuierlich. Die PBKBE prüft die Berichte der Kontrolleure und bietet den von der Kontrolle erfassten Betrieben die Gelegenheit, zu den Ergebnissen des Berichtes eine Stellungnahme abzugeben. Danach fasst die Geschäftsstelle zu Händen des Vorstandes die zu fällenden Beschlüsse – Abschluss ohne Sanktion, Verwarnung, Konventionalstrafe und ist im Anschluss an den Vorstandsbeschlusses für die Durchsetzung der Beschlüsse bei den Betrieben, insbesondere auch das Inkasso verantwortlich. Den genauen Ablauf können Sie unserem Merkblatt Ablauf Kontrollverfahren entnehmen.

Ausländische Betriebe, welche in der Schweiz Bauarbeiten verrichten, werden mittels Baustellenkontrollen überprüft. Diese Kontrollen erfolgen im Auftrag des Amtes für Wirtschaft, Kanton Bern und im Auftrag der PBKBE. Für die Baustellenkontrollen schloss die PBKBE mit der kantonal organisierten Arbeitsmarkt-Kontrollstelle (AMKBE) eine Vereinbarung ab, nach denen diese Kontrollstelle eine bestimmte Anzahl von Baustellenkontrollen im jeweiligen Kantonsgebiet durchzuführen hat.