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Die PBKBE und die PBKS können ab sofort, gemäss Handlungsanweisung der SVK, nur noch GAV Bestätigungen aus ISAB generieren. Bei Unstimmigkeiten über ein vorliegendes Bescheinigungsergebnis, haben die Betriebe die Möglichkeit, einen Bestreitungsvermerk zu erfassen, der in der Folge bei der Ausgabe von GAV-Bescheinigungen im Formular erscheint.

 

Was hat sich geändert?

Die GAV-Bescheinigung wurde branchenübergreifend optisch neu gestaltet. Sie gibt wie bisher, Auskunft über den Umfang einer zuletzt erfolgten Lohnbuchkontrolle. Weiter gibt sie Auskunft, ob eine GAV-Konformität vorliegt. Mittels des aufgedruckten QR-Codes (Sie können diese mit der Kamerafunktion eines Smartphones einlesen) kann ermittelt werden, ob die Daten aktuell hinterlegt sind. Sollten Fragen zu dem individuellen Bescheinigungsergebnis auftauchen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.

Ausstellung der Bescheinigung

Die GAV-Bescheinigung wird weiterhin auf Anfrage durch die PBKBE generiert. Die PBKBE weist darauf hin, dass die Unternehmungen sich auf ISAB registrieren können und somit 365 Tage im Jahr Zugriff auf ihre eigene GAV-Bescheinigung haben. Mehr Informationen dazu erhalten Sie direkt über ISAB oder über unsere Geschäftsstelle:

PBKBE
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031 351 80 81

ISAB
isab-siac.ch
0800 244 244