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Gemäss Art. 25 Abs. 1 der Vereinbarung LMV vom 29. November 2022 wird die wöchentliche Arbeitszeit durch den Betrieb in einem Arbeitszeitkalender bis spätestens Ende April für das folgende Abrechnungsjahr (1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres) festgelegt. 

Folgend finden Sie die angepassten Vorlagen. Der betriebliche Arbeitszeitkalender ist der PBK bis Mitte Mai 2023 zuzustellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 031 / 350 51 84 zur Verfügung.

Newsflash

Wichtige Neuerungen und Hinweise auf bestehende Bestimmungen im LMV für das Bauhauptgewerbe 2023 - 2025 (LMV 2023)

Die Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe Bern möchten Ihnen mit diesem Merkblatt wichtige Änderungen im Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) aufzeigen. Weitere Merkblätter finden Sie unter: https://www.svk-bau.ch/library