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Die Belagsarbeiter bieten ihre Arbeiten ohne vorgängige Offerte durch ungerufenes Aufsuchen von Privathaushalten wie auch von landwirtschaftlichen Betrieben an.

Die Bezahlung der Dienstleistungen wird meist auf aggressive Art und Weise in bar eingefordert und dies zu Dumpingpreisen.

Hände weg vom Bargeld-Geschäft!

NEIN DANKE!

  • Dieses Bargeld-Geschäft ist risikobehaftet und ist ein Verlustgeschäft.
  • Es kann keine Qualität erwartet werden, weil der Asphaltbelag nicht fachmännisch vorbereitet wird (keine Planie, keine Fundationsschicht, Untergrund nicht frostbeständig, schlechte Verdichtung, etc.).
  • Mängelhaftung und Garantie sind nicht gewährleistet.
  • Hände weg von rein mündlichen Abmachungen. Kein schriftlicher Vertrag und somit kein Beweismittel: Böses Erwachen, wenn dann der ursprünglich genannte Preis plötzlich das Doppelte ausmacht, weil viel mehr Belag verbaut worden ist oder wenn Mängel auftreten.
  • Zusätzliche Reparaturkosten (mangelhafte Erstellung, Belag bricht, etc.).
  • Barzahlung: der Kunde hat kein Mittel in der Hand, um zu beweisen, dass er das vereinbarte Entgelt geleistet hat. Zudem ist das Bargeldgeschäft anfällig für Schwarzarbeit.
  • Schwarzarbeit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

ACHTUNG!

  • Um Arbeiten durch Umherziehen oder ungerufenes Aufsuchen privater Haushalte anzubieten, haben die Personen eine sogenannte Reisendenbewilligung vorzulegen.  Selbst, wenn eine solche vorgewiesen wird, garantiert diese nicht per se eine gute Qualität der Arbeiten.
  • Die Personen ausländischer Herkunft müssen einen gültigen Ausländerausweis L oder B vorweisen können oder eine gültige Meldebestätigung der Arbeitsmarktbehörde.
  • Die Firma muss im UID-Register eingetragen sein und ist mehrwertsteuerpflichtig.
  • Regelmässig sind für Belagsarbeiten vorgängig Baubewilligungen einzuholen (insbesondere, wenn es sich um eine erstmalige Versiegelung des Bodens handelt).