Bitte beachten Sie, dass die mit einem gekennzeichneten Felder ausgefüllt werden müssen.
In Anwendung von Art. 42 Abs. 1 LMV i.V.m. Art. 44 LMV wurde entschieden, dass folgende(r) Arbeitnehmer nicht befördert wurde(n) und somit weiterhin in der Lohnklasse C verbleiben/t:
Mit dieser Mitteilung über die Nichtbeförderung des /der genannten Arbeitnehmers erfüllen wir unsere Mitteilungspflicht gemäss Art. 42 Abs. 1 LMV an die zuständige paritätische Berufskommission.
Besten Dank für das Einreichen des Formulars «Mitteilung der Nichtbeförderung».
Freundliche Grüsse
PBKBE - Paritätische Berufskommission Bauhauptgewerbe Bern