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Muss der Betrieb für eine von der PBKBE angeordnete Lohnbuchkontrolle bezahlen?
Nein, wenn keine Verfehlungen festgestellt werden, werden dem Betrieb keine Kosten auferlegt.
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Zu welchem Lohn darf ein Betrieb einen Praktikanten/Schüler/Studenten anstellen?
Bei Jugendlichen, die das 17. Altersjahr noch nicht erreicht haben, bei Praktikanten, Schülern und Studenten mit einer Arbeitsdauer von gesamthaft bis 2 Monaten im Jahr, gilt der Mindestlohn nur als Richtwert, dies sind Sonderfälle nach Art. 45 Abs. 1 b). Bei Sonderfällen sind die Löhne vor Aufnahme der Tätigkeit individuell schriftlich zu vereinbaren. Diese Vereinbarung ist der PBKBE zur Genehmigung vorzulegen.
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Darf der Mindestlohn unterschritten werden?
Nein, ausser der Mitarbeiter ist körperlich oder geistig nicht voll leistungsfähig. Es braucht in diesen Fällen eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Diese ist der PBKBE vorzulegen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
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Muss der Arbeitgeber eine Arbeitszeitkontrolle führen? Und muss er diese aufbewahren?
Der LMV und das Arbeitsgesetz verpflichten den Arbeitgeber dazu, die geleistete (tägliche und wöchentliche) Arbeitszeit inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit, die gewährten wöchentlichen Ruhe- oder Ersatzruhetage sowie die Lage und Dauer von Pausen von einer halben Stunde und mehr festzuhalten.
Bitte bedenken Sie, dass Arbeits- und Reisezeiten separat zu rapportieren sind. Die Aufbewahrungsfrist für diese Unterlagen beträgt mindestens fünf Jahre. Das Fehlen einer Arbeitszeitkontrolle wird von der PBKBE als schwerer Verstoss gegen den LMV beurteilt und zieht in jedem Fall Sanktionen nach sich.
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Darf der Betrieb am Samstag arbeiten? Muss eine Bewilligung eingeholt werden?
In der Regel gilt die 5-Tage-Woche. In begründeten Fällen darf an Samstagen gearbeitet werden. Die Samstagsarbeit ist nicht bewilligungspflichtig, sie muss aber bei der PBKBE gemeldet werden, und zwar spätestens am Vortag per Fax oder E-Mail. Ein entsprechendes Formular mit allen Angaben finden Sie hier.