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Elektronische Publikation des LMV 2023 – 2025

Ende des Jahres 2022 haben sich die Vertragsparteien des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) auf einen neuen LMV 2023 – 2025 geeinigt.

Mit Datum vom 6. April 2023 hat der Bundesrat die Wiederinkraftsetzung und Änderung der Allgemeinverbindlicher-klärung (AVE) des LMV 2023 – 2025 beschlossen.

Die AVE wurde auf den 1. Mai 2023 erteilt und gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Gerne informieren wir Sie, dass der LMV 2023 – 2025 in allen drei Landessprachen zum Download verfügbar ist.