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Per 1. Januar 2017 erhöht sich die Entschädigung für Mittagessen bzw. Verpflegung auf 16 Franken. Konkret gilt Folgendes:

  • Für dem LMV unterstellte Betriebe und Angestellte: 16 Franken Mittagessenentschädigung
    Art. 60 Abs. 2 LMV: Auslagenersatz bei Versetzungen, Mittagessenentschädigung und Kilometerentschädigung

    Der Betrieb sorgt nach Möglichkeit für ausreichende Verpflegung anstelle einer Barentschädigung. Fehlt die entsprechende betriebliche Verpflegungsmöglichkeit oder können Arbeitnehmende in der Mittagspause nicht nach Hause zurückkehren, ist ihnen eine Mittagessenentschädigung von mindestens CHF 16.– auszurichten.